„Vom LKW gefallen …“?
Wenn man auf Auktionshäusern Waren kauft, dann wundert man sich teilweise, warum diese so günstig angeboten werden, auch bei Privatkäufen ist man teilweise sehr erstaunt, welche „guten“ Artikel dort für sehr wenig Geld angeboten werden. Manchmal liest man sogar – jedenfalls in der Vergangenheit des Öfteren vorgekommen – den Satz „vom LKW gefallen und deshalb so günstig …“.
Nun, in der Regel handelt es sich hierbei nicht wirklich um Gegenstände, die vom LKW gefallen sind, denn dann wären sie wohl eher kaputt, als dass man sie noch als Neu-Ware verkaufen könnte. Vielmehr handelt es sich hier um Hehler-Ware, sprich geklaute Waren. Von daher sollte man bei solchen Artikelbeschreibungen auch immer Vorsicht walten lassen, denn auch die Personen, die Hehler-Ware kaufen, können nach dem Gesetz belangt werden, müssen zumindest die Ware zurückgeben, ohne hierfür das Geld zurück zu bekommen.
Im Innenverhältnis müsste dieser Schadensersatz dann wohl mit dem Verkäufer geregelt werden, was jedoch oftmals sehr schwierig ist, weil die Unternehmen bzw. auch Privatpersonen dann ganz plötzlich pleite oder gar verschwunden sind. Sollte ein Artikel wirklich einmal vom LKW gefallen sein und beispielsweise an Bastler verkauft werden, dann bleibt dazu nur eins auszuführen, und zwar, dass man hier wohl bessere Transportmöglichkeiten hätte wahrnehmen sollen, denn selbst wenn ein LKW mal umkippt oder auch in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss die Transportware dermaßen gesichert sein, dass hier niemand zu Schaden kommt und auch die Ware relativ defektsicher im LKW verbleibt. Hier wären beispielsweise Gitterboxen dann wohl angebracht gewesen, denn diese „fangen“ die Waren förmlich auf, selbst wenn der LKW mal kippen sollte. Natürlich kann man auch Waren transportieren, die beispielsweise auf Paletten oder Ähnliches gestapelt sind, aber auch hier sollte eine gewisse Sicherung stattfinden, beispielsweise der der Form, als dass man die Paletten mit einem Seil oder Ähnliches sichert. Dann jedenfalls wird der Satz „vom LKW gefallen …“ wohl nicht mehr den Tatsachen entsprechen. Einmal davon abgesehen, dass es einem Unternehmen natürlich viel Geld kosten kann, wenn die Waren wirklich vom LKW fallen, ist auch allein nur die Behauptung im Zweifelsfall sehr kostenpflichtig. Aber zum Glück liest man diese Behauptung nicht mehr allzu oft, weil auch die Verkäufer solcher Artikel vorsichtiger geworden sind und nicht mehr jedes „vom LKW gefallene“ Teil verkaufen.