Der Vaterschaftstest als Folge eines Seitensprungs
Leider halten es manche Ehemänner ja trotz des Treueversprechens nicht so sehr mit der Treue. Nun kann es natürlich vorkommen, dass aus einem solchen Seitensprung ein Kind entsteht. Hat in einem solchen Fall die Ehefrau nun irgendwelche Rechte? Kann sie die Kindesmutter überhaupt dazu bewegen, einen Vaterschaftstest anzustreben? Und wenn ja, welchen Grund könnte sie denn überhaupt haben?
Ein Recht auf Erstellung eines Abstammungsgutachtens hat die Ehefrau nicht, warum sollte sie auch. Dieses Recht haben einzig und allein die Kindesmutter und der potenzielle Vater, sowie auch der biologische Vater. Mal angenommen, der Ehemann beteuert seine Unschuld und sagt immer wieder, er wäre gar nicht fremdgegangen, dann hat die Ehefrau eigentlich nur die Möglichkeit, ihm zu vertrauen, was vermutlich in ihrer Situation nicht so ganz einfach sein dürfte.
Was allerdings auch nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die finanzielle Seite, denn wenn dem Ehemann von Seiten einer anderen Frau ein Kind unterstellt wird, wäre er – und somit indirekt auch die Ehefrau – zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet. Sollte es sich also tatsächlich nur um eine Unterstellung handeln, sollte der Ehemann auf jeden Fall eine DNA-Analyse anstreben. Dies würde wohl auch in seinem Sinne sein, zumal er so auch seiner Frau die Treue beweisen könnte.
Sollte dieser Test dann allerdings eine tatsächliche Vaterschaft ergeben, dann bleibt es immer noch der Ehefrau vorbehalten, hier weitere Schritte zu unternehmen. Sicherlich ist nicht jede Ehe so stabil eine solche Krise zu überstehen. In diesem Fall würde der Ehemann dann natürlich alleine für das außerehelich gezeugte Kind aufkommen müssen.