Kartenmissbrauch und Sicherheitstipps
Aufgrund des regen Einsatzes von Kreditkarten und Girokonto-Karten sind auch die Zahlen des Kreditkartenbetrugs sehr hoch. Unter anderem gibt es Programme, mit denen sich Kreditkartennummern zu Betrugszwecken errechnen lassen, die jedoch mittlerweile nichts mehr nützen, da die Kartenprüfnummern bei Distanzzahlungen eingeführt wurden.
Der Verlust einer Kreditkarte sowie der Karte vom Girokonto muss sofort dem jeweiligen kartenausgebenden Institut angezeigt werden. Ist diese Meldung geschehen, muss der Karteninhaber für folgende missbräuchliche Abhebungen nicht mehr haften. Anders jedoch bei Schäden, die vor dieser Meldung entstanden sind. Hierbei beschränkt sich jedoch die Haftung auf einen Höchstbetrag von 50 Euro pro Karte (der Betrag kann variieren), sofern der Besitzer nicht grob fahrlässig seine Verpflichtungen verletzt hat. So hat jeder Kartenbesitzer einer Kreditkarte oder einer Karte für das Girokonto die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte und der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN). Bei den EC Karten allerdings gibt es in aller Regel keine Haftungsbeschränkung, sondern dort haftet man zumeist in vollem Umfang.
In der Regel sind die Haftungsbestimmungen für den Kunden bei allen deutschen Instituten gleich. Jedoch sollte man sich darauf nicht verlassen und grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend beachten und lieber einmal mehr die Angebote der Banken vergleichen. Um von vornherein einen Missbrauch zu vermeiden, sollte man seine persönliche Geheimzahl auswendig lernen und auf keinen Fall auf die Karte schreiben. Wer sich Nummern nicht so gut merken kann, sollte zumindest niemals die Karte und die Geheimnummer am selben Ort aufbewahren. Beim Bezahlen mit der Karte oder auch beim Abheben vom Girokonto mit Kreditkarte am Geldautomaten sollten man unbedingt darauf achten, dass man nicht ausspioniert werden kann. Die Hand sollte man dicht über der Tastatur halten und bei der Eingabe mehrere Finger benutzen. In der letzten Zeit wurden in betrügerischer Absicht vor den Schlitz, in den die Karte am Geldautomaten geführt wird, ein Kartenlesegerät montiert. Daher sollte der Verbraucher vor dem Abheben vom Girokonto prüfen, ob der Schlitz natürlich aussieht und vor allem ganz festsitzt.