Beamten- und Berufsgruppenrabatt in der Kfz-Versicherung
Die Autoversicherung gewährt auf die Versicherungsprämie verschiedene Rabatte. Diese können sich, wie beim Garagenrabatt auf das Fahrzeug beziehen, aber auch auf den Fahrer oder den des versicherten Fahrzeuges, bzw. auf dessen ausgeübten Hauptberuf.
Einer dieser Rabatte, die sich auf den ausgeübten Hauptberuf des Versicherungsnehmers beziehen, die von den Kfz-Versicherern gewährt werden, ist zum einen der so genannte Beamtenrabatt. Beamtenrabatt sind auch in anderen Versicherungsbereichen anzutreffen. Man nennt diesen auch Beamtentarif, oder kurz B-Tarif. Gewährt wird der Beamtentarif Beamten, sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes, oder gleich gestellten Berufsgruppen.
Ein weiteren Rabatt, der sich auf den Beruf von Versicherungsnehmers bezieht, ist der so genannte Berufsgruppentarif. Dieser Berufsgruppentarif wird von den Kfz-Versicherern an Versicherungsnehmer aus bestimmten Berufsgruppen vergeben. Jeder Kfz-Versicherer kann selbst frei entscheiden, welche Berufsgruppen von seiner Versicherung rabattiert werden. Ein Versicherungsnehmer muss der Autoversicherung, wenn dieser einen derartigen Rabatt anbietet und dieser von einem Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden will, auf Verlangen des Kfz-Versicherers bei Vertragsabschluss einen Arbeitgebernachweis vorlegen. Aus diesem muss hervorgehen welcher Berufsgruppe er angehört.
Der Berufsgruppentarif wird ausschließlich auf den Hauptberuf eines Versicherungsnehmers gewährt, nicht auf einen in Nebentätigkeit ausgeübten Beruf. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von der Person gefahren wird, der der Berufsgruppenrabatt gewährt worden ist. Der Versicherungsnehmer ist wenn den Berufsgruppenrabatt annimmt, verpflichtet seine Kfz-Versicherung sofort über einen Berufswechsel zu informieren, ansonsten riskiert er eine Vertragsstrafe und den Verlust des Versicherungsschutzes. Das Erhalten eines Berufsgruppenrabattes schließt das Erhalten eines Beamtenrabattes aus. Dass heißt ein Berufsgruppenrabatt kann in der Kfz-Versicherung nicht mit einem Beamtenrabatt in der Kfz-Versicherung kombiniert werden.