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Wie beantrage ich die Riester Zulagen?

Durch den Abschluss eines Vertrages zur Riester-Rente werden die Zulagen für den Kunden nicht automatisch berechnet und gutgeschrieben, diese müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Erst seit 2004 gibt es auch die Möglichkeit, einen Dauer-Zulagenantrag zu stellen. Hier wird dann die Sozialversicherungs- und Steuernummer angegeben. Dies ermächtigt das Zulagenamt zur Rückfrage bei Behörden, welche Einkünfte im Vorjahr erzielt wurden. Weiterhin gibt der Kunde die Anzahl seiner Kinder und die Dauer der Zulagenberechtigung an. Danach errechnet sich dann die Förderung. Ein derartiger Dauer-Antrag kann heute bereits bei Abschluss des Vertrages zur Riester-Rente gestellt werden und gilt bis auf Widerruf.
Da sich die Riester-Rente auch nach dem Einkommen berechnet (es müssen aktuell 3% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden), muss der Kunde sein Vorjahresbruttoeinkommen auf dem Zulagenantrag angeben. Weiterhin ist es wichtig, die Zahl der Kindergeldberechtigten Kinder anzugeben, damit die Kinderzulage entsprechend berechnet werden kann.
Den Antrag auf Riester-Förderung erhält der Kunde vom jeweiligen Institut, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wurde. Er wird jedes Jahr mit dem Kontoauszug, meist im ersten Quartal, verschickt.
Nachdem die Daten geprüft und entsprechend ergänzt wurde, wird der Antrag wieder an das Institut geschickt. Dieses leitet den Zulagenantrag der Kunden an das Zentrale Amt für Altersvermögen weiter. Dort wird die Höhe des Zulagenanspruches geprüft und berechnet. Dieses Amt kann auch Daten von Finanzämtern abfragen, um die eingetragenen Daten der Kunden zu überprüfen. Das Amt für Altersvermögen ist anschließend auch für die Auszahlung der Zulage zuständig.

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